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Rechtliche Lage in der Schweiz

Eines vorweg: ohne Akkubetrieb fährt sich das Ben-e-bike wie ein normales Velo, weil der Heckmotor frei mitläuft. Dann darf das Ben-e-bike auch offiziell im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden. 

Regeln für Elektrovelos bis 25km/h

Alle Arten von Elektrovelos gehören zu den Motorfahrrädern. Für die "langsame" Kategorie gibt es zahlreiche Erleichterungen. Diese machen sie rechtlich gesehen fast zum "Velo".

Die "langsamen" bis 25 km/h 

Sie heissen "Leicht-Motorfahrräder"; das sind E-Bikes, deren Motor nicht stärker als 500 W ist und bei 25km/h aufhört, zu unterstützen.

Regeln:

  • Licht am Tag obligatorisch

  • keine Nummer / keine obligatorische Haftpflichtversicherung

  • Anschiebehilfe bis 20 km/h erlaubt

  • keine Helmpflicht

  • Führerausweis M für 14-16 Jährige

  • Durchfahren bei Mofaverbot erlaubt

  • Befahren von Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" erlaubt

Quelle: Pro-Velo Schweiz

Änderungen Velogesetz:

Vernehmlassung vom Bundesrat 28.06.2023

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