Rechtliche Lage in der Schweiz
Eines vorweg: ohne Akkubetrieb fährt sich das Ben-e-bike wie ein normales Velo, weil der Heckmotor frei mitläuft. Dann darf das Ben-e-bike auch offiziell im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden.
Regeln für Elektrovelos bis 25km/h
Alle Arten von Elektrovelos gehören zu den Motorfahrrädern. Für die "langsame" Kategorie gibt es zahlreiche Erleichterungen. Diese machen sie rechtlich gesehen fast zum "Velo".
Die "langsamen" bis 25 km/h
Sie heissen "Leicht-Motorfahrräder"; das sind E-Bikes, deren Motor nicht stärker als 500 W ist und bei 25km/h aufhört, zu unterstützen.
Regeln:
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Licht am Tag obligatorisch
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keine Nummer / keine obligatorische Haftpflichtversicherung
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Anschiebehilfe bis 20 km/h erlaubt
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keine Helmpflicht
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Führerausweis M für 14-16 Jährige
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Durchfahren bei Mofaverbot erlaubt
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Befahren von Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" erlaubt
Quelle: Pro-Velo Schweiz
Änderungen Velogesetz: