![gesetz_Ben-e-bike](https://static.wixstatic.com/media/341e63_31991acf3a5a46e6958c66b8412d5bd3~mv2.jpg/v1/fill/w_147,h_92,al_c,q_80,usm_0.66_1.00_0.01,blur_2,enc_auto/341e63_31991acf3a5a46e6958c66b8412d5bd3~mv2.jpg)
![gesetz_Ben-e-bike](https://static.wixstatic.com/media/341e63_31991acf3a5a46e6958c66b8412d5bd3~mv2.jpg/v1/fill/w_147,h_92,al_c,q_80,usm_0.66_1.00_0.01,blur_2,enc_auto/341e63_31991acf3a5a46e6958c66b8412d5bd3~mv2.jpg)
Rechtliche Lage in der Schweiz
Eines vorweg: ohne Akkubetrieb fährt sich das Ben-e-bike wie ein normales Velo, weil der Heckmotor frei mitläuft. Dann darf das Ben-e-bike auch offiziell im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden.
Regeln für Elektrovelos bis 25km/h
Alle Arten von Elektrovelos gehören zu den Motorfahrrädern. Für die "langsame" Kategorie gibt es zahlreiche Erleichterungen. Diese machen sie rechtlich gesehen fast zum "Velo".
Die "langsamen" bis 25 km/h
Sie heissen "Leicht-Motorfahrräder"; das sind E-Bikes, deren Motor nicht stärker als 500 W ist und bei 25km/h aufhört, zu unterstützen.
Regeln:
-
Licht am Tag obligatorisch
-
keine Nummer / keine obligatorische Haftpflichtversicherung
-
Anschiebehilfe bis 20 km/h erlaubt
-
keine Helmpflicht
-
Führerausweis M für 14-16 Jährige
-
Durchfahren bei Mofaverbot erlaubt
-
Befahren von Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" erlaubt
Quelle: Pro-Velo Schweiz
Änderungen Velogesetz: