Klaus Hoffmann Klaus Hoffmann

Vorschriften für E-Bikes bis 25 km/h in der Schweiz:

Es beginnt alles mit einer Idee.

Hier sind die wichtigsten Vorschriften für E-Bikes bis 25 km/h in der Schweiz:

  • Geschwindigkeit & Antrieb: Tretunterstützung bis 25 km/h (Motorleistung max. 500 W). Fährt das E-Bike ohne Treten (rein elektrisch), ist die Geschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt.

  • Führerschein & Alter:

    • Ab 16 Jahren: Kein Führerschein erforderlich.

    • 14 bis 16 Jahre: Führerausweis der Kategorie M (Mofa) ist erforderlich.

  • Kontrollschild & Versicherung: Kein Kontrollschild erforderlich. Die Haftpflichtversicherung läuft über die private Privathaftpflichtversicherung.

  • Helmpflicht: Keine generelle Helmpflicht, aber das Tragen eines Fahrradhelms wird dringend empfohlen.

  • Lichtpflicht: Auch tagsüber muss mit Licht (fest angebracht oder abnehmbar) gefahren werden.

  • Verkehrsregeln: Es gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Radwege müssen benutzt werden.

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